⚖️ Thüringen — § 60 ThürBO

Terrassenüberdachung Baugenehmigung Thüringen

In Thüringen regelt § 60 ThürBO die Verfahrensfreiheit: Terrassenüberdachungen bis zu 30 m² Grundfläche und 4 m Tiefe sind genehmigungsfrei — sofern sie im Innenbereich liegen und der Mindestgrenzabstand von 3 m eingehalten wird. Mit 4 m Tiefe gehört Thüringen gemeinsam mit Brandenburg zu den großzügigsten Bundesländern. Besonders im Thüringer Wald, der Rhön und dem Kyffhäusergebiet liegt der Außenbereich-Status vieler Grundstücke jedoch im Blick zu behalten. Was das für Ihr Vorhaben bedeutet, erfahren Sie hier.

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Schnell-Check Thüringen

📋 § 60 ThürBO
Thüringen — § 60 ThürBO: Verfahrensfrei bis 30 m² Grundfläche und maximal 4 m Tiefe. Mindestgrenzabstand 3 m. Gilt nur im Innenbereich. Besonders im Thüringer Wald, der Rhön und dem Kyffhäusergebiet sollten Sie den Innenbereichsstatus Ihres Grundstücks vorab klären.

Grenzwert Thüringen: max. 30 m²

Grenzwert Thüringen: max. 4 m

Mindestabstand Thüringen: 3 m

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Rechtsgrundlage

§ 60 ThürBO — der Gesetzestext einfach erklärt

Die Thüringische Bauordnung regelt in § 60, welche Bauvorhaben ohne Genehmigung errichtet werden dürfen. Thüringen erlaubt mit 4 m Tiefe mehr als den bundesweiten Standard — und teilt diesen Wert gemeinsam mit Brandenburg. Das Grüne Herz Deutschlands hat aber eine eigene Besonderheit: viel Wald, Naturschutzgebiete und historische Kleinstädte mit eigenen Gestaltungsregeln.

📜 Originaler Gesetzestext

§ 60 ThürBO — Verfahrensfreie Vorhaben (Auszug)

„Verfahrensfrei sind […] Überdachungen von Terrassen mit einer Grundfläche bis zu 30 m² und einer Tiefe bis zu 4 m, die einem Wohngebäude zugeordnet sind, wenn sie nicht im Außenbereich errichtet werden und der erforderliche Grenzabstand von mindestens 3 m eingehalten wird."

Quelle: Thüringische Bauordnung (ThürBO), § 60 Abs. 1 — Stand 2026

Was das konkret bedeutet

Ihre Terrassenüberdachung ist in Thüringen ohne Baugenehmigung zulässig, wenn sie maximal 30 m² Grundfläche hat, die Tiefe 4 m nicht überschreitet, dem Wohngebäude direkt zugeordnet ist, und der Mindestgrenzabstand von 3 m eingehalten wird. Mit 4 m Tiefe liegt Thüringen deutlich über dem bundesweiten Standard von 3 m.

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4 m Tiefe — wie Brandenburg, mehr als Standard

Thüringen und Brandenburg teilen den 4-m-Tiefenwert — beide Bundesländer erlauben damit mehr als der bundesweite Standard von 3 m. Eine 4 m tiefe und 7,5 m breite Überdachung (= 30 m²) ist in Thüringen problemlos genehmigungsfrei. In Bayern oder Berlin wäre dieselbe Überdachung wegen der 3-m-Tiefengrenze genehmigungspflichtig.

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Außenbereich — im Grünen Herz Deutschlands

Die Verfahrensfreiheit gilt nur im Innenbereich (§ 34 BauGB). Thüringen wird das Grüne Herz Deutschlands genannt — mit dem Thüringer Wald, der Rhön, dem Kyffhäuser und der Saale-Unstrut-Region gibt es viele ländliche Gebiete, in denen Grundstücke im Außenbereich (§ 35 BauGB) liegen. Dort ist immer eine Baugenehmigung erforderlich.

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Weimar, Erfurt & Co. — lokale Satzungen

Auch wenn § 60 ThürBO keine Genehmigung verlangt, können kommunale Bebauungspläne oder Gestaltungssatzungen abweichende Regelungen enthalten. Besonders in Weimar (UNESCO-Weltkulturerbe), der Erfurter Altstadt oder dem Kurort Bad Salzungen gelten oft strengere Gestaltungsvorschriften zu Materialien, Dachform oder Farben. Fragen Sie bei der unteren Bauaufsichtsbehörde Ihres Landkreises nach.

⚠️ Hinweis: Dieser Text dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Gesetzestexte können sich ändern. Im Zweifel empfehlen wir eine Rückfrage bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde oder einem Fachbetrieb in Thüringen.
Baugenehmigung Terrassenüberdachung Thüringen - Familie mit Kindern sitzt unter ihrer neuen Überdachung

Fachbetriebe in Thüringen

Terrassenüberdachung in Thüringen — 4 m Tiefe, großzügig geplant im Grünen Herz Deutschlands

Thüringen erlaubt 4 m Tiefe — mehr als der bundesweite Standard. Unsere geprüften Fachbetriebe in Thüringen kennen § 60 ThürBO, die lokalen Bauaufsichtsbehörden und die Besonderheiten der Region zwischen Erfurt, Weimar, Jena und dem Thüringer Wald.

§ 60
ThürBO — Rechtsgrundlage für Verfahrensfreiheit in Thüringen
4 m
maximale Tiefe — über dem bundesweiten Standard von 3 m
30 m²
maximale Grundfläche ohne Genehmigung in Thüringen
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Schritt für Schritt — Thüringen

Bauantrag in Thüringen stellen — so gehen Sie vor

Überschreitet Ihre Terrassenüberdachung 30 m² Grundfläche oder 4 m Tiefe, oder liegt Ihr Grundstück im Außenbereich, benötigen Sie in Thüringen einen formellen Bauantrag bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde Ihres Landkreises oder der kreisfreien Stadt.

Vorbereitung
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Planung & Unterlagen in Thüringen

In Thüringen benötigen Sie einen bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser — also einen Architekten oder Bauingenieur mit Eintragung in die Architektenkammer Thüringen (AKT) oder die Ingenieurkammer Thüringen.

Erforderliche Unterlagen: Lageplan aus dem Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation (TLBG), maßstabsgerechte Bauzeichnungen (Grundriss, Schnitt, Ansichten), ausgefülltes Bauantragsformular sowie ggf. Nachbarbeteiligung nach § 68 ThürBO.

Einreichung
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Einreichung bei der Bauaufsicht Thüringen

Der Bauantrag wird bei der unteren Bauaufsichtsbehörde eingereicht — in Thüringen sind das die Landkreise oder die kreisfreien Städte (Erfurt, Gera, Jena, Suhl, Weimar, Eisenach).

Thüringen bietet über das Portal serviceportal.thueringen.de zunehmend eine digitale Einreichung des Bauantrags an. Prüfen Sie ob Ihr Landkreis bereits angeschlossen ist — in Weimar mit seinem UNESCO-Status lohnt sich vorab auch eine Rückfrage beim Thüringischen Landesamt für Denkmalpflege.

Genehmigung
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Bearbeitungszeit & Kosten in Thüringen

In Thüringen beträgt die gesetzliche Bearbeitungsfrist 3 Monate ab vollständiger Einreichung (§ 71 ThürBO). In Erfurt und Jena kann die tatsächliche Bearbeitungszeit auf 4–6 Monate ansteigen.

Die Gebühren richten sich nach dem Thüringer Verwaltungskostengesetz (ThürVwKostG): üblicherweise 0,5–1,0 % der anrechenbaren Baukosten, mindestens jedoch 100 €. Hinzu kommt das Honorar des bauvorlageberechtigten Entwurfsverfassers.

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HÄUFIGE FRAGEN

FAQ — Terrassenüberdachung Baugenehmigung Thüringen

In Thüringen sind Terrassenüberdachungen nach § 60 ThürBO verfahrensfrei, wenn sie maximal 30 m² Grundfläche und maximal 4 m Tiefe haben, dem Wohngebäude zugeordnet sind, und der Mindestgrenzabstand von 3 m eingehalten wird. Im Außenbereich ist eine Baugenehmigung immer erforderlich. Mit 4 m Tiefe liegt Thüringen über dem bundesweiten Standard von 3 m.

In Thüringen darf eine Terrassenüberdachung bis zu 4 m tief sein, ohne dass eine Baugenehmigung erforderlich wird — vorausgesetzt, die Grundfläche überschreitet nicht 30 m² und der Grenzabstand von 3 m wird eingehalten. Thüringen teilt diesen Wert gemeinsam mit Brandenburg. Zum Vergleich: Bayern begrenzt die Tiefe auf 3 m, NRW erlaubt 4,5 m.

Nein. Im Außenbereich (§ 35 BauGB) gilt die Verfahrensfreiheit nach § 60 ThürBO nicht. Besonders im Thüringer Wald, der Rhön, dem Kyffhäuser und der Saale-Unstrut-Region liegen viele Grundstücke im Außenbereich. Dort ist eine Baugenehmigung bei der unteren Bauaufsichtsbehörde des Landkreises erforderlich, unabhängig von Größe und Tiefe der Überdachung.

In Thüringen beträgt der gesetzliche Mindestgrenzabstand 3 m gemäß § 6 ThürBO. Örtliche Bebauungspläne oder Gemeindesatzungen können abweichende, strengere Abstände festsetzen — insbesondere in Weimar (UNESCO-Weltkulturerbe), in der Erfurter Altstadt oder in Kurorten wie Bad Salzungen. Prüfen Sie daher immer den Bebauungsplan Ihrer Gemeinde.

In Thüringen richten sich die Gebühren nach dem Thüringer Verwaltungskostengesetz (ThürVwKostG): typisch 0,5–1,0 % der anrechenbaren Baukosten, mindestens jedoch 100 €. Hinzu kommen die Honorarkosten für den Entwurfsverfasser mit Eintragung in die Architektenkammer Thüringen oder Ingenieurkammer Thüringen. Die gesetzliche Bearbeitungsfrist beträgt 3 Monate (§ 71 ThürBO) — in Erfurt und Jena kann es 4–6 Monate dauern.