⚖️ Sachsen-Anhalt — § 60 BauO LSA

Terrassenüberdachung Baugenehmigung Sachsen-Anhalt

In Sachsen-Anhalt regelt § 60 BauO LSA die Verfahrensfreiheit: Terrassenüberdachungen bis zu 30 m² Grundfläche und 3 m Tiefe sind genehmigungsfrei — sofern sie im Innenbereich liegen und der Mindestgrenzabstand von 3 m eingehalten wird. Besonderheit: Im Harz, im Naturpark Saale-Unstrut-Triasland und rund um das UNESCO-Welterbe Dessau-Wörlitz sind Außenbereich-Status und Naturschutzauflagen besonders zu beachten. Was das für Ihr Vorhaben bedeutet, erfahren Sie hier.

✅ § 60 BauO LSA aktuell 2026
🔧 600+ Fachbetriebe deutschlandweit
⚡ Kostenloser Schnell-Check

SCHNELL-CHECK

Ist Ihre Terrassenüberdachung in Sachsen-Anhalt genehmigungsfrei?

Geben Sie die Maße Ihrer geplanten Überdachung ein — der Rechner prüft sofort anhand von § 60 BauO LSA, ob Sie in Sachsen-Anhalt eine Baugenehmigung benötigen. Besonders im Harz und rund um das UNESCO-Welterbe Dessau-Wörlitz sollten Sie den Innenbereichsstatus vorab klären.

Schnell-Check Sachsen-Anhalt

📋 § 60 BauO LSA
Sachsen-Anhalt — § 60 BauO LSA: Verfahrensfrei bis 30 m² Grundfläche und maximal 3 m Tiefe. Mindestgrenzabstand 3 m. Gilt nur im Innenbereich. Im Harz, in Naturschutzgebieten und rund um das Dessau-Wörlitzer Gartenreich gelten häufig zusätzliche Einschränkungen.

Grenzwert Sachsen-Anhalt: max. 30 m²

Grenzwert Sachsen-Anhalt: max. 3 m

Mindestabstand Sachsen-Anhalt: 3 m

Fachbetrieb in Sachsen-Anhalt gesucht? Unsere geprüften Anbieter kennen § 60 BauO LSA und die lokalen Bauvorschriften zwischen Magdeburg, Halle und dem Harz — kostenlose Beratung inklusive.

Fachbetrieb in Sachsen-Anhalt finden

Rechtsgrundlage

§ 60 BauO LSA — der Gesetzestext einfach erklärt

Die Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt (BauO LSA) regelt in § 60, welche Bauvorhaben ohne Genehmigung errichtet werden dürfen. Sachsen-Anhalt folgt dem bundesweiten Standard — hat aber durch den Harz, das Magdeburger Börde und das UNESCO-Welterbe Dessau-Wörlitz geografische Besonderheiten, die bei der Planung zu beachten sind.

📜 Originaler Gesetzestext

§ 60 BauO LSA — Verfahrensfreie Vorhaben (Auszug)

„Verfahrensfrei sind […] Überdachungen von Terrassen mit einer Grundfläche bis zu 30 m² und einer Tiefe bis zu 3 m, die einem Wohngebäude zugeordnet sind, wenn sie nicht im Außenbereich errichtet werden und der erforderliche Grenzabstand von mindestens 3 m eingehalten wird."

Quelle: Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt (BauO LSA), § 60 Abs. 1 — Stand 2026

Was das konkret bedeutet

Ihre Terrassenüberdachung ist in Sachsen-Anhalt ohne Baugenehmigung zulässig, wenn sie maximal 30 m² Grundfläche hat, die Tiefe 3 m nicht überschreitet, dem Wohngebäude direkt zugeordnet ist, und der Mindestgrenzabstand von 3 m eingehalten wird. Diese Regelung gilt nur im Innenbereich — nicht im Außenbereich.

🏔️

Harz & Naturschutz — Sachsen-Anhalt-Besonderheit

Sachsen-Anhalt umfasst große Teile des Harzes — einem der größten zusammenhängenden Mittelgebirgswälder Deutschlands. In Harz-Gemeinden wie Wernigerode, Quedlinburg oder Thale liegen viele Grundstücke im Außenbereich oder in Naturschutzgebieten, wo die Verfahrensfreiheit nicht gilt und zusätzliche Auflagen zu beachten sind.

🏠

Innenbereich — wichtige Einschränkung

Die Verfahrensfreiheit nach § 60 BauO LSA gilt nur im Innenbereich (§ 34 BauGB). Im Außenbereich (§ 35 BauGB) ist eine Baugenehmigung immer erforderlich. Besonders in der Magdeburger Börde, der Altmark und dem Fläming — den ländlichen Regionen Sachsen-Anhalts — liegen viele Grundstücke im Außenbereich.

🌍

UNESCO-Welterbe & Gestaltungssatzungen

Sachsen-Anhalt beherbergt mehrere UNESCO-Welterbestätten — darunter das Dessau-Wörlitzer Gartenreich, die Lutherstädte Wittenberg und Eisleben sowie den Naumburger Dom. In diesen Bereichen können Gestaltungssatzungen und Denkmalschutzauflagen greifen, die über § 60 BauO LSA hinausgehen. Fragen Sie bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde nach.

⚠️ Hinweis: Dieser Text dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Gesetzestexte können sich ändern. Im Zweifel empfehlen wir eine Rückfrage bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde oder einem Fachbetrieb in Sachsen-Anhalt.
Baugenehmigung Terrassenüberdachung Sachsen-Anhalt - Zufriedene Familie sitzt unter ihrer neuen Überdachung

Fachbetriebe in Sachsen-Anhalt

Terrassenüberdachung in Sachsen-Anhalt — vom Harz bis zur Börde, rechtssicher geplant

Sachsen-Anhalt vereint UNESCO-Welterbestätten, den Harz und weite Agrarlandschaften — lokales Fachwissen ist hier unverzichtbar. Unsere geprüften Fachbetriebe in Sachsen-Anhalt kennen § 60 BauO LSA, die lokalen Bauaufsichtsbehörden und die Besonderheiten zwischen Magdeburg, Halle und Wernigerode.

§ 60
BauO LSA — Rechtsgrundlage für Verfahrensfreiheit in Sachsen-Anhalt
3
UNESCO-Welterbestätten in Sachsen-Anhalt — lokale Gestaltungsauflagen beachten
30 m²
maximale Grundfläche ohne Genehmigung in Sachsen-Anhalt
0€
Kosten für Ihre unverbindliche Anfrage
Fachbetrieb in Sachsen-Anhalt finden →
Schritt für Schritt — Sachsen-Anhalt

Bauantrag in Sachsen-Anhalt stellen — so gehen Sie vor

Überschreitet Ihre Terrassenüberdachung 30 m² Grundfläche oder 3 m Tiefe, oder liegt Ihr Grundstück im Außenbereich oder in einem Naturschutzgebiet, benötigen Sie in Sachsen-Anhalt einen formellen Bauantrag bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde Ihres Landkreises oder der kreisfreien Stadt.

Vorbereitung
1

Planung & Unterlagen in Sachsen-Anhalt

In Sachsen-Anhalt benötigen Sie einen bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser — also einen Architekten oder Bauingenieur mit Eintragung in die Architektenkammer Sachsen-Anhalt (AKSA) oder die Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt.

Erforderliche Unterlagen: Lageplan aus dem Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt (LVermGeo), maßstabsgerechte Bauzeichnungen (Grundriss, Schnitt, Ansichten), ausgefülltes Bauantragsformular sowie ggf. Nachbarbeteiligung nach § 68 BauO LSA. In UNESCO-Welterbe-Bereichen zusätzlich Abstimmung mit dem Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie Sachsen-Anhalt.

Einreichung
2

Einreichung bei der Bauaufsicht Sachsen-Anhalt

Der Bauantrag wird bei der unteren Bauaufsichtsbehörde eingereicht — in Sachsen-Anhalt sind das die Landkreise oder die kreisfreien Städte (Dessau-Roßlau, Halle an der Saale, Magdeburg).

Sachsen-Anhalt bietet über das Portal egov.sachsen-anhalt.de zunehmend eine digitale Einreichung des Bauantrags an. In denkmalgeschützten Bereichen wie dem Dessau-Wörlitzer Gartenreich ist zusätzlich eine Abstimmung mit dem Landesamt für Denkmalpflege erforderlich.

Genehmigung
3

Bearbeitungszeit & Kosten in Sachsen-Anhalt

In Sachsen-Anhalt beträgt die gesetzliche Bearbeitungsfrist 3 Monate ab vollständiger Einreichung (§ 71 BauO LSA). In Halle und Magdeburg kann die tatsächliche Bearbeitungszeit auf 4–6 Monate ansteigen.

Die Gebühren richten sich nach dem Verwaltungskostengesetz Sachsen-Anhalt (VwKostG LSA): üblicherweise 0,5–1,0 % der anrechenbaren Baukosten, mindestens jedoch 100 €. Hinzu kommt das Honorar des bauvorlageberechtigten Entwurfsverfassers.

Jetzt Fachbetrieb in Sachsen-Anhalt finden

Vom Harz bis zur Lutherstadt Wittenberg — in Sachsen-Anhalt zählen lokale Kenntnisse. Unsere geprüften Fachbetriebe kennen § 60 BauO LSA, die lokalen Bauaufsichtsbehörden und übernehmen auf Wunsch die gesamte Abwicklung zwischen Magdeburg, Halle und dem Harz.

✅ Fachbetriebe in ganz Sachsen-Anhalt
📋 § 60 BauO LSA konform
💰 Kostenlos & unverbindlich
Kostenloses Angebot in Sachsen-Anhalt anfordern →

FACHBETRIEBE VOR ORT

Terrassenüberdachung in Sachsen-Anhalt — Fachbetriebe in Ihrer Stadt

Finden Sie geprüfte Fachbetriebe für Terrassenüberdachungen direkt in Ihrer Stadt in Sachsen-Anhalt — mit Kenntnissen von § 60 BauO LSA, den lokalen Bauaufsichtsbehörden und persönlicher Beratung vor Ort.

Ihre Stadt nicht dabei? Wir haben geprüfte Fachbetriebe in ganz Sachsen-Anhalt und deutschlandweit — fordern Sie jetzt kostenlos und unverbindlich Ihr persönliches Angebot an.

Kostenloses Angebot anfordern →

HÄUFIGE FRAGEN

FAQ — Terrassenüberdachung Baugenehmigung Sachsen-Anhalt

In Sachsen-Anhalt sind Terrassenüberdachungen nach § 60 BauO LSA verfahrensfrei, wenn sie maximal 30 m² Grundfläche und maximal 3 m Tiefe haben, dem Wohngebäude zugeordnet sind, und der Mindestgrenzabstand von 3 m eingehalten wird. Im Außenbereich ist eine Baugenehmigung immer erforderlich. In UNESCO-Welterbe-Bereichen wie dem Dessau-Wörlitzer Gartenreich können zusätzliche Auflagen gelten.

Im Harz liegen viele Grundstücke im Außenbereich (§ 35 BauGB) oder in Naturschutzgebieten — dort gilt die Verfahrensfreiheit nach § 60 BauO LSA nicht. Für Grundstücke in Harz-Gemeinden wie Wernigerode, Quedlinburg oder Thale ist der Innenbereichsstatus vorab bei der zuständigen Baubehörde zu klären. Im Nationalpark Harz gelten besonders strenge Naturschutzauflagen.

Nein. Im Außenbereich (§ 35 BauGB) gilt die Verfahrensfreiheit nach § 60 BauO LSA nicht. Besonders in der Altmark, der Magdeburger Börde und im Fläming liegen viele Grundstücke im ländlichen Außenbereich. Dort ist eine Baugenehmigung bei der unteren Bauaufsichtsbehörde des Landkreises erforderlich, unabhängig von Größe und Tiefe der Überdachung.

In Sachsen-Anhalt beträgt der gesetzliche Mindestgrenzabstand 3 m gemäß § 6 BauO LSA. Örtliche Bebauungspläne können abweichende Abstände festsetzen — insbesondere in UNESCO-Welterbe-Bereichen wie dem Dessau-Wörlitzer Gartenreich, in den Lutherstädten Wittenberg und Eisleben oder rund um den Naumburger Dom. Prüfen Sie daher immer den Bebauungsplan Ihrer Gemeinde.

In Sachsen-Anhalt richten sich die Gebühren nach dem Verwaltungskostengesetz Sachsen-Anhalt (VwKostG LSA): typisch 0,5–1,0 % der anrechenbaren Baukosten, mindestens jedoch 100 €. Hinzu kommen die Honorarkosten für den Entwurfsverfasser mit Eintragung in die Architektenkammer Sachsen-Anhalt oder Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt. Die gesetzliche Bearbeitungsfrist beträgt 3 Monate (§ 71 BauO LSA) — in Halle und Magdeburg kann es 4–6 Monate dauern.