
In Berlin regelt § 62 BauOBln (Bauordnung für Berlin) die Verfahrensfreiheit: Terrassenüberdachungen bis zu 30 m² Grundfläche und 3 m Tiefe sind unter bestimmten Bedingungen genehmigungsfrei — vorausgesetzt, Abstandsflächen werden eingehalten. Als Stadtland ist Berlin komplett verplant: Entscheidend ist stets der jeweilige Bebauungsplan des Bezirks. Besondere Vorsicht gilt in Denkmalschutzbereichen, in Naturschutzgebieten wie dem Grunewald oder den Müggelbergen sowie in Gebieten mit speziellen Erhaltungsverordnungen (Milieuschutz).
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Geben Sie die Maße Ihrer geplanten Überdachung ein — der Rechner prüft sofort anhand von § 62 BauOBln, ob Sie in Berlin eine Baugenehmigung benötigen. Achtung: Da Berlin vollständig verplant ist, kann der jeweilige Bebauungsplan Ihres Bezirks zusätzliche Einschränkungen vorsehen — insbesondere in Denkmalschutzbereichen oder Milieuschutzgebieten.
Grenzwert Berlin: max. 30 m²
Grenzwert Berlin: max. 3 m
Mindestabstand Berlin: 3 m
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Fachbetrieb in Berlin findenRechtsgrundlage
Als Stadtland ist Berlin vollständig verplant — es gibt keinen klassischen „Außenbereich" wie in Flächenländern. Die Bauordnung für Berlin (BauOBln) gilt berlinweit, jedoch kann der Bebauungsplan jedes der 12 Bezirke zusätzliche Einschränkungen vorsehen. Zuständig ist stets das Bauordnungsamt des jeweiligen Bezirksamts.
§ 62 BauOBln — Verfahrensfreie Vorhaben (Auszug)
„Verfahrensfrei sind […] Überdachungen von Terrassen mit einer Grundfläche bis zu 30 m² und einer Tiefe bis zu 3 m, die einem Wohngebäude zugeordnet sind, wenn die erforderlichen Abstandsflächen eingehalten werden."
Quelle: Bauordnung für Berlin (BauOBln), § 62 Abs. 1 — Stand 2026
Ihre Terrassenüberdachung ist in Berlin ohne Baugenehmigung zulässig, wenn sie maximal 30 m² Grundfläche hat, die Tiefe 3 m nicht überschreitet, dem Wohngebäude direkt zugeordnet ist und die Abstandsflächen zur Grundstücksgrenze (mind. 3 m) eingehalten werden. Da Berlin kein Außenbereich im Sinne des BauGB existiert, entfällt die bei anderen Bundesländern übliche Innenbereich-Einschränkung — dafür gilt der jeweilige Bebauungsplan des Bezirks als entscheidende Instanz.
Berlin ist in 12 Bezirke unterteilt — jedes Bezirksamt hat sein eigenes Bauordnungsamt und eigene Bebauungspläne. Ein B-Plan kann strengere Vorgaben zur Überbauung, Dachform oder Materialwahl enthalten, die über die BauOBln hinausgehen. Zuständig für Auskünfte ist das Bauordnungsamt Ihres Bezirks — z. B. Mitte, Charlottenburg-Wilmersdorf, Treptow-Köpenick oder Pankow.
Berlin besitzt zahlreiche Denkmalschutzbereiche — von der Berliner Innenstadt und dem Hansaviertel bis zu Siedlungen der Berliner Moderne (UNESCO-Welterbe) wie der Hufeisensiedlung in Britz oder der Weißen Stadt in Reinickendorf. In diesen Bereichen greift das Berliner Denkmalschutzgesetz (DSchG Bln) — bauliche Veränderungen benötigen eine zusätzliche denkmalschutzrechtliche Genehmigung beim Landesdenkmalamt Berlin.
In vielen Berliner Bezirken gelten Erhaltungsverordnungen (Milieuschutzgebiete) — besonders in Prenzlauer Berg, Friedrichshain, Neukölln und Kreuzberg. Diese schützen die bauliche Eigenart des Gebiets: Auch verfahrensfreie Vorhaben können hier einer Genehmigung nach § 172 BauGB bedürfen. Eine Rückfrage beim Bezirksbauamt ist in diesen Gebieten dringend empfohlen.

Fachbetriebe in Berlin
Berlin ist Deutschlands größtes Stadtland mit 12 Bezirken und vollständiger Verplanung. Unsere geprüften Fachbetriebe kennen § 62 BauOBln, die Bebauungspläne der einzelnen Bezirke und die lokalen Denkmalschutz- sowie Milieuschutzauflagen — ob Mitte, Charlottenburg, Pankow, Treptow-Köpenick oder Neukölln.
Überschreitet Ihre Überdachung 30 m² Grundfläche oder 3 m Tiefe, weicht der Bebauungsplan des Bezirks ab oder liegt das Grundstück in einem Denkmalschutz- oder Milieuschutzgebiet, benötigen Sie einen formellen Bauantrag beim Bauordnungsamt des zuständigen Berliner Bezirksamts.
Sie benötigen einen Architekten oder Bauingenieur mit Eintragung in die Architektenkammer Berlin (AKB) sowie einen amtlichen Lageplan vom zuständigen Vermessungsbüro oder dem Berliner Liegenschaftsfonds.
In Denkmalschutzbereichen (z. B. UNESCO-Siedlungen, Gründerzeitquartiere) ist das Landesdenkmalamt Berlin vorab einzubeziehen. In Milieuschutzgebieten (z. B. Prenzlauer Berg, Kreuzberg) zusätzlich die Erhaltungsverordnung nach § 172 BauGB prüfen.
Zuständig ist das Bauordnungsamt des jeweiligen Berliner Bezirksamts — also z. B. Mitte, Pankow, Charlottenburg-Wilmersdorf oder Treptow-Köpenick. Es gibt in Berlin kein zentrales Landesbauamt — immer der Bezirk, in dem das Grundstück liegt.
Einreichung ist digital über das Berliner Serviceportal (service.berlin.de) möglich. Bei Denkmal- oder Milieuschutz sind zusätzliche Stellungnahmen der Fachbehörden beizufügen.
Gesetzliche Frist: 3 Monate (§ 71 BauOBln). In der Praxis sind in Berliner Innenstadtbezirken 4–6 Monate realistisch; bei zusätzlicher Denkmalschutz- oder Milieuschutzprüfung deutlich länger.
Gebühren nach der Berliner Baugebührenordnung (BauGebO Bln): Grundgebühr ab 100 €, danach gestaffelt nach Herstellungskosten, zuzüglich Planungshonorar nach HOAI.
Von Mitte und Charlottenburg über Pankow und Friedrichshain bis Treptow-Köpenick und Reinickendorf — unsere geprüften Fachbetriebe kennen § 62 BauOBln, die Bebauungspläne aller 12 Bezirke, die Denkmalschutzauflagen für UNESCO-Siedlungen und Gründerzeitquartiere sowie die Milieuschutzregelungen nach § 172 BauGB und übernehmen auf Wunsch die gesamte Abwicklung.
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In Berlin sind Terrassenüberdachungen nach § 62 BauOBln verfahrensfrei, wenn sie maximal 30 m² Grundfläche und eine Tiefe von max. 3 m haben, dem Wohngebäude zugeordnet sind und die Abstandsflächen eingehalten werden. Da Berlin vollständig verplant ist, kann der Bebauungsplan des Bezirks zusätzliche Einschränkungen vorsehen. In Denkmalschutz- und Milieuschutzgebieten können weitere Genehmigungen erforderlich sein.
In Berlin gibt es kein zentrales Landesbauamt. Zuständig ist ausschließlich das Bauordnungsamt des jeweiligen Bezirksamts — also z. B. Mitte, Pankow, Charlottenburg-Wilmersdorf oder Treptow-Köpenick. Maßgeblich ist der Bezirk, in dem das Grundstück liegt. Anträge können über das Berliner Serviceportal (service.berlin.de) eingereicht werden.
In Berliner Milieuschutzgebieten — besonders in Prenzlauer Berg, Friedrichshain, Kreuzberg und Neukölln — gelten Erhaltungsverordnungen nach § 172 BauGB. Auch verfahrensfreie Vorhaben können dort einer zusätzlichen Genehmigung durch das Bezirksbauamt bedürfen. Eine Vorabprüfung beim zuständigen Bezirksamt ist dringend empfohlen.
Ja. In denkmalgeschützten Bereichen — etwa in den UNESCO-Welterbe-Siedlungen der Berliner Moderne wie der Hufeisensiedlung in Britz oder der Weißen Stadt in Reinickendorf — greift das Berliner Denkmalschutzgesetz (DSchG Bln). Bauvorhaben benötigen dort eine zusätzliche Genehmigung des Landesdenkmalamts Berlin, auch wenn sie nach BauOBln verfahrensfrei wären.
Gebühren richten sich nach der Berliner Baugebührenordnung (BauGebO Bln): Grundgebühr ab 100 €, danach gestaffelt nach Herstellungskosten, zuzüglich Planungshonorar nach HOAI. Gesetzliche Frist: 3 Monate (§ 71 BauOBln) — realistisch sind in Berliner Innenstadtbezirken 4–6 Monate, bei Denkmalschutz- oder Milieuschutzprüfung deutlich länger.
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