⚖️ Saarland — § 61 LBO Saarland

Terrassenüberdachung Baugenehmigung Saarland

Im Saarland regelt § 61 LBO Saarland die Verfahrensfreiheit: Terrassenüberdachungen bis zu 36 m² Grundfläche und 3 m Tiefe sind genehmigungsfrei — sofern der Mindestgrenzabstand von 3 m eingehalten wird. Damit zählt das Saarland zu den großzügigsten Bundesländern Deutschlands. Besondere Auflagen gelten jedoch in denkmalgeschützten Bereichen, etwa in der Saarbrücker Altstadt oder in historischen Ortskernen, sowie in Gebieten mit bergrechtlichen Einschränkungen durch den ehemaligen Kohlebergbau. Was das konkret für Ihr Vorhaben bedeutet, erfahren Sie hier.

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Ist Ihre Terrassenüberdachung im Saarland genehmigungsfrei?

Geben Sie die Maße Ihrer geplanten Überdachung ein — der Rechner prüft sofort anhand von § 61 LBO Saarland, ob Sie eine Baugenehmigung benötigen. Hinweis: In denkmalgeschützten Bereichen sowie in Gebieten mit bergrechtlichen Einschränkungen durch den ehemaligen Kohlebergbau können zusätzliche Auflagen gelten.

Schnell-Check Saarland

📋 § 61 LBO Saarland
Saarland — § 61 LBO Saarland: Verfahrensfrei bis 36 m² Grundfläche und maximal 3 m Tiefe. Mindestgrenzabstand 3 m. In denkmalgeschützten Ortskernen (z. B. Saarbrücken, St. Wendel) sowie in Gebieten mit bergrechtlichen Auflagen durch den ehemaligen Steinkohlebergbau können trotzdem zusätzliche Genehmigungen erforderlich sein.

Grenzwert Saarland: max. 36 m²

Grenzwert Saarland: max. 3 m

Mindestabstand Saarland: 3 m

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Rechtsgrundlage

§ 61 LBO Saarland — der Gesetzestext einfach erklärt

Die Saarländische Landesbauordnung regelt in § 61, welche Bauvorhaben ohne Genehmigung errichtet werden dürfen. Mit einer Fläche von rund 2.570 km² ist das Saarland das kleinste Flächenbundesland Deutschlands — geprägt durch eine industrielle Vergangenheit im Steinkohlebergbau, das UNESCO-Weltkulturerbe Völklinger Hütte sowie das Biosphärenreservat Bliesgau. Diese Besonderheiten schaffen spezifische baurechtliche Rahmenbedingungen, die über die LBO hinausgehen.

📜 Originaler Gesetzestext

§ 61 LBO Saarland — Verfahrensfreie Vorhaben (Auszug)

„Verfahrensfrei sind […] Überdachungen von Terrassen mit einer Grundfläche bis zu 36 m² und einer Tiefe bis zu 3 m, die einem Wohngebäude zugeordnet sind, wenn sie nicht im Außenbereich errichtet werden und der erforderliche Grenzabstand von mindestens 3 m eingehalten wird."

Quelle: Saarländische Landesbauordnung (LBO Saarland), § 61 Abs. 1 — Stand 2026

Was das konkret bedeutet

Ihre Terrassenüberdachung ist im Saarland ohne Baugenehmigung zulässig, wenn sie maximal 36 m² Grundfläche hat, die Tiefe 3 m nicht überschreitet, dem Wohngebäude direkt zugeordnet ist und der Mindestgrenzabstand von 3 m eingehalten wird. Wichtig: Das Saarland prüft die Tiefe — nicht die Wandhöhe — als zweiten Grenzwert. Mit 36 m² liegt das Saarland zudem deutlich über dem bundesweiten Durchschnitt von 30 m².

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Bergbau & bergrechtliche Auflagen

Das Saarland war über Jahrhunderte das bedeutendste Steinkohlebergbaugebiet Deutschlands. Auch nach dem Ende des aktiven Bergbaus (2012) bestehen in vielen Kommunen — besonders im Saarrevier rund um Saarbrücken, Neunkirchen und Völklingen — bergrechtliche Einschränkungen durch Altbergbaugebiete. In diesen Zonen können Bauvorhaben zusätzlichen Auflagen des Landesamts für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) unterliegen.

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Biosphärenreservat Bliesgau

Das UNESCO-Biosphärenreservat Bliesgau im Südosten des Saarlandes — rund um Blieskastel, St. Ingbert und Teile des Saarpfalz-Kreises — steht unter besonderem Naturschutz. In Kern- und Pflegezonen des Reservats sowie in den angrenzenden Naturschutzgebieten können Bauvorhaben genehmigungspflichtig sein, auch wenn § 61 LBO Saarland eigentlich Verfahrensfreiheit vorsieht. Das Saarländische Naturschutzgesetz (SNG) geht in diesen Bereichen vor.

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UNESCO-Weltkulturerbe & Denkmalschutz

Die Völklinger Hütte ist seit 1994 UNESCO-Weltkulturerbe — das erste Industriedenkmal weltweit mit diesem Status. In ihrem Umfeld sowie in den denkmalschutzrechtlich relevanten Bereichen von Saarbrücken, St. Wendel und Merzig greifen das Saarländische Denkmalschutzgesetz (SDSchG) und kommunale Gestaltungssatzungen. Bauvorhaben — auch genehmigungsfreie — können hier einer zusätzlichen denkmalschutzrechtlichen Prüfung bedürfen.

⚠️ Hinweis: Dieser Text dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Gesetzestexte können sich ändern. Im Zweifel empfehlen wir eine Rückfrage bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde Ihres Landkreises oder einem Fachbetrieb im Saarland.
Baugenehmigung Terrassenüberdachung Saarland - Junge Familie mit Kindern sitzt unter ihrer neuen Überdachung

Fachbetriebe im Saarland

Terrassenüberdachung im Saarland — zwischen Völklinger Hütte, Bliesgau und Saarschleife

Das Saarland ist das kleinste Flächenbundesland Deutschlands — mit UNESCO-Weltkulturerbe, einem einzigartigen Bergbauerbe und dem Biosphärenreservat Bliesgau. Unsere geprüften Fachbetriebe kennen § 61 LBO Saarland, die bergrechtlichen Besonderheiten im Saarrevier und die lokalen Auflagen zwischen Saarbrücken, Saarlouis, Neunkirchen, Merzig und dem Saarpfalz-Kreis.

§ 61
LBO Saarland — Rechtsgrundlage für Verfahrensfreiheit im Saarland
36 m²
maximale Grundfläche ohne Genehmigung — einer der höchsten Grenzwerte bundesweit
3 m
maximale Tiefe und Mindestgrenzabstand — beide Werte nach § 61 LBO Saarland
0 €
Kosten für Ihre unverbindliche Anfrage
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Schritt für Schritt — Saarland

Bauantrag im Saarland stellen — so gehen Sie vor

Überschreitet Ihre Überdachung 36 m² Grundfläche oder 3 m Tiefe, liegt das Grundstück im Außenbereich, in einem denkmalgeschützten Bereich oder in einem Altbergbaugebiet, benötigen Sie einen formellen Bauantrag bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde Ihres Landkreises.

Vorbereitung
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Planung & Unterlagen

Sie benötigen einen Architekten oder Bauingenieur mit Eintragung in die Architektenkammer des Saarlandes (AKS) sowie einen amtlichen Lageplan vom Landesamt für Vermessung, Geoinformation und Landentwicklung Saarland (LVGL).

Bei Grundstücken in Altbergbaugebieten (Saarrevier): Abstimmung mit dem Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) vorab einplanen. In Denkmalschutzbereichen zusätzlich das Landesdenkmalamt Saarland einbeziehen.

Einreichung
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Einreichung beim Landkreis oder der Stadt

Zuständig sind die 4 Landkreise (Merzig-Wadern, Neunkirchen, Saarlouis, Saarpfalz-Kreis, St. Wendeler Land) sowie der Stadtverband Saarbrücken als kreisfreie Einheit.

Einreichung über das jeweilige Bauportal der Behörde oder digital via service.saarland.de. In Bergbau- oder Denkmalschutzzonen sind zusätzliche Stellungnahmen der jeweiligen Fachbehörde beizufügen.

Genehmigung
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Bearbeitungszeit & Kosten

Gesetzliche Frist: 3 Monate (§ 73 LBO Saarland). Im Stadtverband Saarbrücken realistisch 3–5 Monate, bei zusätzlicher Denkmalschutz- oder Bergrechtsgenehmigung deutlich länger.

Gebühren nach dem Besonderen Gebührenverzeichnis für Bauaufsichtsbehörden des Saarlandes: mindestens 40 €, danach 3 € je angefangene 500 € Herstellungskosten, zuzüglich Planungshonorar nach HOAI.

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Von Saarbrücken und Saarlouis über Neunkirchen und Merzig bis zum Saarpfalz-Kreis und St. Wendeler Land — unsere geprüften Fachbetriebe kennen § 61 LBO Saarland, die bergrechtlichen Besonderheiten im Saarrevier und die Denkmalschutzauflagen rund um die Völklinger Hütte und übernehmen auf Wunsch die gesamte Abwicklung.

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HÄUFIGE FRAGEN

FAQ — Terrassenüberdachung Baugenehmigung Saarland

Im Saarland sind Terrassenüberdachungen nach § 61 LBO Saarland verfahrensfrei, wenn sie maximal 36 m² Grundfläche und 3 m Tiefe haben, dem Wohngebäude zugeordnet sind und der Mindestgrenzabstand von 3 m eingehalten wird. Mit 36 m² gilt im Saarland einer der höchsten Grenzwerte bundesweit. In denkmalgeschützten Bereichen und in Altbergbaugebieten können zusätzliche Auflagen gelten.

In Gebieten mit Altbergbau durch den ehemaligen Steinkohlebergbau — insbesondere rund um Saarbrücken, Neunkirchen und Völklingen — können bergrechtliche Einschränkungen bestehen. Das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) muss frühzeitig einbezogen werden, da unterirdische Hohlräume besondere Anforderungen an die Standsicherheit stellen können.

Ja. Im UNESCO-Biosphärenreservat Bliesgau — rund um Blieskastel, St. Ingbert und Teile des Saarpfalz-Kreises — gilt das Saarländische Naturschutzgesetz (SNG) in Kern- und Pflegezonen vorrangig vor der LBO. Bauvorhaben können hier genehmigungspflichtig sein, auch wenn § 61 LBO Saarland eigentlich Verfahrensfreiheit vorsieht. Eine frühzeitige Abstimmung mit der Naturschutzbehörde ist zwingend empfohlen.

Der gesetzliche Mindestgrenzabstand beträgt 3 m gemäß § 61 LBO Saarland — für angebaute und freistehende Überdachungen gleichermaßen. Strengere Abstände können durch örtliche Bebauungspläne festgesetzt werden, insbesondere in denkmalgeschützten Ortskernen wie Saarbrücken, St. Wendel oder Merzig.

Gebühren nach dem Besonderen Gebührenverzeichnis für Bauaufsichtsbehörden des Saarlandes: mindestens 40 €, danach 3 € je angefangene 500 € Herstellungskosten, zuzüglich Planungshonorar nach HOAI. Gesetzliche Frist: 3 Monate (§ 73 LBO Saarland) — im Stadtverband Saarbrücken realistisch 3–5 Monate, bei Denkmalschutz- oder Bergrechtsgenehmigung deutlich länger.