
Rheinland-Pfalz ist das einzige Bundesland, das nach Volumen statt Fläche berechnet: § 62 LBauO erlaubt Terrassenüberdachungen bis zu 50 m³ Brutto-Rauminhalt genehmigungsfrei — nicht nach Grundfläche. Das bedeutet: Breite × Tiefe × Höhe darf zusammen 50 m³ nicht überschreiten. Was das konkret für Ihr Vorhaben bedeutet, wie Sie das Volumen berechnen und worauf Sie achten müssen, erfahren Sie hier.
VOLUMEN-RECHNER
Rheinland-Pfalz ist das einzige Bundesland, das nach Volumen statt Fläche berechnet. Geben Sie Breite, Tiefe und Höhe Ihrer Überdachung ein — der Rechner ermittelt sofort das Brutto-Raumvolumen und prüft anhand von § 62 LBauO, ob Sie eine Baugenehmigung benötigen.
Hausbreite der Überdachung
Ausladung vom Haus
Durchschnittliche Höhe
Mindestabstand RP: 3 m
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Fachbetrieb in Rheinland-Pfalz findenRechtsgrundlage
Die Landesbauordnung Rheinland-Pfalz regelt in § 62, welche Bauvorhaben ohne Genehmigung errichtet werden dürfen. Rheinland-Pfalz ist das einzige Bundesland in Deutschland, das keine Flächengrenze, sondern eine Volumenbegrenzung von 50 m³ Brutto-Rauminhalt kennt — ein völlig anderer Ansatz als in allen anderen Bundesländern.
§ 62 LBauO — Verfahrensfreie Vorhaben (Auszug)
„Verfahrensfrei sind […] Überdachungen von Terrassen mit einem Brutto-Rauminhalt bis zu 50 m³, die einem Wohngebäude zugeordnet sind, wenn sie nicht im Außenbereich errichtet werden und der erforderliche Grenzabstand von mindestens 3 m eingehalten wird."
Quelle: Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO), § 62 Abs. 1 — Stand 2026
In Rheinland-Pfalz zählt der Brutto-Rauminhalt: Breite × Tiefe × Höhe darf zusammen 50 m³ nicht überschreiten. Beispiel: Eine 6 m breite, 3 m tiefe und 2,5 m hohe Überdachung ergibt 45 m³ — genehmigungsfrei. Eine 5 m × 4 m × 3 m große Überdachung ergibt 60 m³ — genehmigungspflichtig. Grundfläche allein entscheidet nicht.
Alle anderen 15 Bundesländer begrenzen die Grundfläche (meist 30 m²) — Rheinland-Pfalz ist der einzige Ausnahmefall mit Volumenbegrenzung. Das bedeutet: Eine flache, breite Überdachung mit großer Fläche kann trotzdem genehmigungsfrei sein, wenn das Volumen unter 50 m³ bleibt. Umgekehrt kann eine kleine Fläche mit großer Höhe genehmigungspflichtig werden.
Die Verfahrensfreiheit gilt nur im Innenbereich (§ 34 BauGB). Rheinland-Pfalz ist mit Eifel, Hunsrück, Westerwald und Pfälzerwald ein landschaftlich geprägtes Bundesland — viele Grundstücke in Weinberglagen, Waldgemeinden oder Mittelgebirgsregionen liegen im Außenbereich (§ 35 BauGB), wo immer eine Baugenehmigung erforderlich ist.
Auch wenn § 62 LBauO keine Genehmigung verlangt, können kommunale Bebauungspläne oder Gestaltungssatzungen abweichende Regelungen enthalten. Besonders in Weinbauregionen wie Mosel, Ahr oder Pfalz sowie in historischen Ortskernen gelten oft strengere Gestaltungsvorschriften. Ansprechpartner in Rheinland-Pfalz ist die Verbandsgemeinde oder Kreisverwaltung.

Fachbetriebe in Rheinland-Pfalz
Rheinland-Pfalz rechnet nach Volumen — als einziges Bundesland deutschlandweit. Unsere geprüften Fachbetriebe in Rheinland-Pfalz kennen § 62 LBauO, die Volumenberechnung und die lokalen Besonderheiten zwischen Moseltal, Eifel, Hunsrück und Pfalz.
Überschreitet Ihre Terrassenüberdachung 50 m³ Brutto-Rauminhalt oder liegt Ihr Grundstück im Außenbereich, benötigen Sie in Rheinland-Pfalz einen formellen Bauantrag bei der zuständigen Kreisverwaltung oder Verbandsgemeinde.
In Rheinland-Pfalz benötigen Sie einen bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser — also einen Architekten oder Bauingenieur mit Eintragung in die Architektenkammer Rheinland-Pfalz (AK RLP) oder die Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz.
Erforderliche Unterlagen: Lageplan aus dem Landesamt für Vermessung und Geobasisinformation Rheinland-Pfalz (LVermGeo RLP), maßstabsgerechte Bauzeichnungen (Grundriss, Schnitt, Ansichten) mit Volumenberechnung, ausgefülltes Bauantragsformular sowie ggf. Nachbarbeteiligung nach § 71 LBauO.
Der Bauantrag wird in Rheinland-Pfalz bei der Verbandsgemeinde (als untere Bauaufsichtsbehörde) oder bei der Kreisverwaltung eingereicht — je nach Gemeindestruktur. In kreisfreien Städten wie Mainz, Koblenz, Trier, Kaiserslautern oder Ludwigshafen direkt bei der Stadtverwaltung.
Rheinland-Pfalz bietet über das Portal mein.rlp.de zunehmend eine digitale Einreichung des Bauantrags an. Prüfen Sie ob Ihre Verbandsgemeinde bereits angeschlossen ist.
In Rheinland-Pfalz beträgt die gesetzliche Bearbeitungsfrist 3 Monate ab vollständiger Einreichung (§ 73 LBauO). In Mainz und Koblenz kann die tatsächliche Bearbeitungszeit auf 4–6 Monate ansteigen.
Die Gebühren richten sich nach der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren Rheinland-Pfalz (LGebORP): üblicherweise 0,5–1,0 % der anrechenbaren Baukosten, mindestens jedoch 100 €. Hinzu kommt das Honorar des bauvorlageberechtigten Entwurfsverfassers.
Rheinland-Pfalz rechnet nach Volumen — als einziges Bundesland. Unsere geprüften Fachbetriebe kennen § 62 LBauO, die Volumenberechnung und übernehmen auf Wunsch die gesamte Abwicklung — vom Moseltal über die Eifel bis in die Pfalz.
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In Rheinland-Pfalz sind Terrassenüberdachungen nach § 62 LBauO verfahrensfrei, wenn der Brutto-Rauminhalt maximal 50 m³ beträgt (Breite × Tiefe × Höhe), die Überdachung dem Wohngebäude zugeordnet ist, der Mindestgrenzabstand von 3 m eingehalten wird und sie nicht im Außenbereich errichtet wird. Rheinland-Pfalz ist das einzige Bundesland, das nach Volumen statt Grundfläche berechnet.
In Rheinland-Pfalz gilt: Breite × Tiefe × Höhe = Brutto-Rauminhalt in m³. Dieser darf 50 m³ nicht überschreiten. Beispiel: Eine 6 m breite, 3 m tiefe und 2,5 m hohe Überdachung ergibt 6 × 3 × 2,5 = 45 m³ — genehmigungsfrei. Eine 5 m × 4 m × 3 m große Überdachung ergibt 60 m³ — genehmigungspflichtig, obwohl die Fläche nur 20 m² beträgt.
Rheinland-Pfalz ist das einzige Bundesland in Deutschland, das in § 62 LBauO eine Volumenbegrenzung statt einer Flächenbegrenzung verwendet. Alle anderen 15 Bundesländer begrenzen die Grundfläche, meist auf 30 m². Die Volumenbegrenzung berücksichtigt auch die Höhe — eine hohe, kleine Überdachung kann damit genauso genehmigungspflichtig werden wie eine flache, große.
In Rheinland-Pfalz beträgt der gesetzliche Mindestgrenzabstand 3 m gemäß § 8 LBauO. Örtliche Bebauungspläne oder Verbandsgemeinde-Satzungen können abweichende, strengere Abstände festsetzen — insbesondere in Weinbauregionen wie Mosel, Ahr oder Pfalz sowie in historischen Ortskernen. Fragen Sie daher immer bei Ihrer Verbandsgemeinde oder Kreisverwaltung nach.
In Rheinland-Pfalz richten sich die Gebühren nach der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren (LGebORP): typisch 0,5–1,0 % der anrechenbaren Baukosten, mindestens jedoch 100 €. Hinzu kommen die Honorarkosten für den Entwurfsverfasser mit Eintragung in die Architektenkammer Rheinland-Pfalz oder Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz. Die gesetzliche Bearbeitungsfrist beträgt 3 Monate (§ 73 LBauO) — in Mainz und Koblenz kann es 4–6 Monate dauern.
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