
In Baden-Württemberg gilt § 50 LBO BW: Terrassenüberdachungen bis zu 30 m² Grundfläche im Innenbereich sind verfahrensfrei — ohne Baugenehmigung. Was genau das bedeutet, welche Ausnahmen es gibt und wie Sie Ihr Vorhaben richtig absichern, erfahren Sie hier.
SCHNELL-CHECK
Geben Sie einfach die Maße Ihrer geplanten Überdachung ein — der Rechner prüft sofort anhand von § 50 LBO BW, ob Sie eine Baugenehmigung benötigen.
Grenzwert BW: max. 30 m²
BW: keine Tiefenbegrenzung
Mindestabstand BW: 2,5 m
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Fachbetrieb in BW findenRechtsgrundlage
Die Landesbauordnung Baden-Württemberg regelt in § 50, welche Bauvorhaben ohne Genehmigung errichtet werden dürfen. Hier ist der relevante Auszug — und was er konkret für Ihre Terrassenüberdachung bedeutet.
§ 50 LBO BW — Verfahrensfreie Vorhaben (Auszug)
„Verfahrensfrei sind […] Gebäude ohne Aufenthaltsräume, Toiletten und Feuerstätten mit einer Grundfläche bis zu 30 m² und einer Höhe bis zu 5 m, ausgenommen Garagen […] sowie Überdachungen bis zu 30 m² Grundfläche, die einem Gebäude zugeordnet sind."
Quelle: Landesbauordnung Baden-Württemberg (LBO BW), § 50 Abs. 1 — Stand 2026
Ihre Terrassenüberdachung ist ohne Baugenehmigung zulässig, wenn sie maximal 30 m² Grundfläche hat, dem Wohngebäude direkt zugeordnet ist, und der Mindestgrenzabstand von 2,5 m zum Nachbargrundstück eingehalten wird.
Die Verfahrensfreiheit gilt nur im Innenbereich (§ 34 BauGB) — also in zusammenhängend bebauten Ortsteilen. Liegt Ihr Grundstück im Außenbereich (§ 35 BauGB), ist eine Baugenehmigung grundsätzlich erforderlich, unabhängig von der Größe.
Anders als z. B. Bayern oder Berlin gibt es in Baden-Württemberg keine explizite Begrenzung der Tiefe (Ausladung) der Überdachung. Entscheidend ist allein die Gesamtgrundfläche von 30 m² — eine 3 m tiefe und 10 m breite Überdachung ist also genehmigungsfrei.
Auch wenn die LBO BW keine Genehmigung verlangt, können örtliche Bebauungspläne oder Gemeindesatzungen abweichende Regelungen enthalten — zum Beispiel zu Dachneigung, Material oder Abstand. Fragen Sie immer kurz beim Baurechtsamt Ihrer Gemeinde nach.

Fachbetriebe in Baden-Württemberg
Unsere geprüften Fachbetriebe in Baden-Württemberg kennen § 50 LBO BW, die lokalen Bebauungspläne und die Besonderheiten der Gemeinden vor Ort — und begleiten Sie von der Planung bis zur fertigen Montage.
Überschreitet Ihre Terrassenüberdachung die 30-m²-Grenze oder liegt Ihr Grundstück im Außenbereich, benötigen Sie in Baden-Württemberg einen formellen Bauantrag beim zuständigen Baurechtsamt.
In Baden-Württemberg benötigen Sie einen qualifizierten Entwurfsverfasser (Architekt oder Bauingenieur mit Eintragung in die Architektenkammer BW oder Ingenieurkammer BW).
Erforderliche Unterlagen: Lageplan vom Liegenschaftskataster BW, Bauzeichnungen (Grundriss, Schnitt, Ansicht), ausgefülltes Bauantragsformular Ihrer Gemeinde sowie ggf. Nachbarschaftserklärungen.
Der Bauantrag wird beim unteren Baurechtamt Ihrer Stadt- oder Landkreisverwaltung eingereicht — in BW sind das die Landratsämter bzw. Stadtkreisbehörden.
Baden-Württemberg bietet über das Portal service-bw.de in vielen Gemeinden eine digitale Einreichung an. Fragen Sie direkt bei Ihrer Gemeinde nach, ob das bereits möglich ist.
In Baden-Württemberg beträgt die typische Bearbeitungszeit 6–12 Wochen — in Ballungsräumen wie Stuttgart oder Karlsruhe kann es länger dauern. Mit dem Bau darf erst nach schriftlicher Erteilung der Genehmigung begonnen werden.
Die Gebühren richten sich nach der Verwaltungsgebührenordnung BW: üblicherweise 0,5–1,5 % der anrechenbaren Baukosten, mindestens jedoch 100 €.
Unsere geprüften Fachbetriebe in BW kennen § 50 LBO BW, die lokalen Bebauungspläne und übernehmen auf Wunsch die gesamte Abwicklung — von der Planung bis zur genehmigungssicheren Montage.
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In Baden-Württemberg sind Terrassenüberdachungen bis zu 30 m² Grundfläche nach § 50 LBO BW verfahrensfrei — das heißt, Sie benötigen keine Baugenehmigung. Voraussetzungen: Der Mindestgrenzabstand von 2,5 m muss eingehalten werden, und das Grundstück muss im Innenbereich liegen. Im Außenbereich ist eine Baugenehmigung grundsätzlich erforderlich.
In Baden-Württemberg darf eine Terrassenüberdachung bis zu 30 m² Grundfläche ohne Baugenehmigung errichtet werden (§ 50 LBO BW). Eine explizite Tiefenbegrenzung gibt es in BW nicht — entscheidend ist allein die Gesamtgrundfläche. Der Mindestgrenzabstand zum Nachbargrundstück beträgt 2,5 m.
Der Innenbereich (§ 34 BauGB) umfasst zusammenhängend bebaute Ortsteile — hier gilt die Verfahrensfreiheit nach § 50 LBO BW. Der Außenbereich (§ 35 BauGB) bezeichnet Grundstücke außerhalb bebauter Gebiete, z. B. am Ortsrand oder in der freien Landschaft. Im Außenbereich ist eine Baugenehmigung grundsätzlich erforderlich, unabhängig von der Größe. Ihre Gemeinde kann Ihnen Auskunft geben, in welchem Bereich Ihr Grundstück liegt.
In Baden-Württemberg beträgt der gesetzliche Mindestgrenzabstand 2,5 m gemäß § 5 LBO BW — das ist günstiger als in den meisten anderen Bundesländern, wo 3 m vorgeschrieben sind. Wichtig: Örtliche Bebauungspläne oder Gemeindesatzungen können abweichende, strengere Abstände festsetzen. Prüfen Sie daher immer den Bebauungsplan Ihrer Gemeinde.
In Baden-Württemberg richten sich die Gebühren nach der Verwaltungsgebührenordnung BW: typisch sind 0,5–1,5 % der anrechenbaren Baukosten, mindestens jedoch 100 €. Hinzu kommen die Honorarkosten für den Entwurfsverfasser (Architekt oder Bauingenieur mit Kammereintragung in BW), der für den Bauantrag zwingend erforderlich ist. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel 6–12 Wochen.
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