
In Nordrhein-Westfalen regelt § 62 BauO NRW die Verfahrensfreiheit: Terrassenüberdachungen bis zu 30 m² Grundfläche und 4,5 m Tiefe sind genehmigungsfrei — NRW erlaubt damit die größte Tiefe aller Bundesländer. Voraussetzung: Innenbereich und Mindestgrenzabstand von 3 m. Was das für Ihr Vorhaben in NRW bedeutet und worauf Sie achten müssen, erfahren Sie hier.
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Geben Sie die Maße Ihrer geplanten Überdachung ein — der Rechner prüft sofort anhand von § 62 BauO NRW, ob Sie in Nordrhein-Westfalen eine Baugenehmigung benötigen. NRW erlaubt mit 4,5 m die größte Tiefe aller Bundesländer.
Grenzwert NRW: max. 30 m²
Grenzwert NRW: max. 4,5 m
Mindestabstand NRW: 3 m
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Fachbetrieb in NRW findenRechtsgrundlage
Die Bauordnung Nordrhein-Westfalen regelt in § 62, welche Bauvorhaben ohne Genehmigung errichtet werden dürfen. NRW ist dabei besonders großzügig: Mit einer Tiefenfreistellung von 4,5 m erlaubt NRW die tiefsten genehmigungsfreien Terrassenüberdachungen aller Bundesländer.
§ 62 BauO NRW — Verfahrensfreie Vorhaben (Auszug)
„Verfahrensfrei sind […] Terrassenüberdachungen mit einer Grundfläche bis zu 30 m² und einer Tiefe bis zu 4,5 m, die einem Wohngebäude zugeordnet sind, soweit sie nicht im Außenbereich errichtet werden und der erforderliche Grenzabstand eingehalten wird."
Quelle: Bauordnung Nordrhein-Westfalen (BauO NRW), § 62 Abs. 1 — Stand 2026
Ihre Terrassenüberdachung ist in NRW ohne Baugenehmigung zulässig, wenn sie maximal 30 m² Grundfläche hat, die Tiefe 4,5 m nicht überschreitet, dem Wohngebäude zugeordnet ist, und der Mindestgrenzabstand von 3 m eingehalten wird. Mit 4,5 m Tiefe lassen sich in NRW auch großzügige Überdachungen genehmigungsfrei errichten — das ist bundesweit einmalig.
Während die meisten Bundesländer die Tiefe auf 3 m begrenzen, erlaubt NRW bis zu 4,5 m Ausladung — das entspricht einer deutlich tieferen Überdachung ohne Genehmigung. Beispiel: Eine 6 m breite und 4 m tiefe Überdachung (= 24 m²) ist in NRW problemlos genehmigungsfrei. In Bayern oder Berlin wäre sie wegen der 3-m-Tiefengrenze genehmigungspflichtig.
Die Verfahrensfreiheit nach § 62 BauO NRW gilt nur im Innenbereich (§ 34 BauGB). Im Außenbereich (§ 35 BauGB) — zum Beispiel auf Grundstücken am Stadtrand oder in ländlichen Gebieten — ist eine Baugenehmigung immer erforderlich. Insbesondere im Ruhrgebiet und in dicht besiedelten Regionen NRWs liegt man fast immer im Innenbereich — im Zweifel beim Bauamt Ihrer Stadt oder Ihres Kreises nachfragen.
Auch wenn § 62 BauO NRW keine Genehmigung verlangt, können kommunale Bebauungspläne oder örtliche Bauvorschriften der NRW-Gemeinden abweichende Regelungen enthalten — etwa zu Materialien, Dachform oder Abständen. Besonders in historischen Stadtkernen wie Köln-Altstadt, Münster oder Aachen-Innenstadt gelten oft strengere Gestaltungsvorschriften. Fragen Sie bei der Bauaufsichtsbehörde Ihrer Stadt oder Ihres Kreises nach.

Fachbetriebe in NRW
NRW erlaubt als einziges Bundesland bis zu 4,5 m Tiefe ohne Genehmigung — das schafft mehr Gestaltungsspielraum als überall sonst. Unsere geprüften Fachbetriebe in NRW kennen § 62 BauO NRW, die lokalen Bauaufsichtsbehörden und die Bebauungspläne in Ihrer Stadt.
Überschreitet Ihre Terrassenüberdachung 30 m² Grundfläche oder 4,5 m Tiefe, oder liegt Ihr Grundstück im Außenbereich, benötigen Sie in NRW einen formellen Bauantrag bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde Ihrer Stadt oder Ihres Kreises.
In NRW benötigen Sie einen bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser — also einen Architekten oder Bauingenieur mit Eintragung in die Architektenkammer NRW (AKNW) oder die Ingenieurkammer-Bau NRW.
Erforderliche Unterlagen: Lageplan aus dem Liegenschaftskataster NRW (Geobasis NRW), maßstabsgerechte Bauzeichnungen (Grundriss, Schnitt, Ansichten), ausgefülltes Bauantragsformular sowie ggf. Nachbarbeteiligung nach § 74 BauO NRW.
Der Bauantrag wird bei der unteren Bauaufsichtsbehörde eingereicht — in NRW sind das die Bauaufsichtsämter der kreisfreien Städte (z. B. Köln, Düsseldorf, Dortmund, Essen, Duisburg) oder die Kreisbauordnungsämter der Landkreise.
NRW bietet über das Portal Bauportal NRW (www.bauportal.nrw.de) eine vollständig digitale Einreichung des Bauantrags an — bereits in vielen Städten und Kreisen verfügbar. Das spart Zeit und Papierkram.
In NRW beträgt die gesetzliche Bearbeitungsfrist 3 Monate ab vollständiger Einreichung (§ 75 BauO NRW). In Großstädten wie Köln, Düsseldorf oder Dortmund kann die tatsächliche Bearbeitungszeit auf 4–8 Monate ansteigen — planen Sie ausreichend Zeit ein.
Die Gebühren richten sich nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW (AVerwGebO NRW): üblicherweise 0,5–1,5 % der anrechenbaren Baukosten, mindestens jedoch 100 €. Hinzu kommt das Honorar des Entwurfsverfassers.
NRW erlaubt bis zu 4,5 m Tiefe — mehr als jedes andere Bundesland. Unsere geprüften Fachbetriebe in NRW kennen § 62 BauO NRW, die lokalen Bauaufsichtsbehörden und übernehmen auf Wunsch die gesamte Abwicklung — von der Planung bis zur genehmigungssicheren Montage.
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In NRW sind Terrassenüberdachungen nach § 62 BauO NRW verfahrensfrei, wenn sie maximal 30 m² Grundfläche und maximal 4,5 m Tiefe haben, dem Wohngebäude zugeordnet sind, und der Mindestgrenzabstand von 3 m eingehalten wird. NRW erlaubt mit 4,5 m die größte Tiefenfreistellung aller Bundesländer. Im Außenbereich ist eine Baugenehmigung immer erforderlich.
In NRW darf eine Terrassenüberdachung bis zu 4,5 m tief (Ausladung) sein, ohne dass eine Baugenehmigung erforderlich wird — vorausgesetzt, die Grundfläche überschreitet nicht 30 m² und der Grenzabstand von 3 m wird eingehalten. Das ist der höchste Wert aller deutschen Bundesländer. In Bayern oder Berlin beispielsweise liegt die Grenze bei nur 3 m Tiefe.
Nein. Im Außenbereich (§ 35 BauGB) gilt die Verfahrensfreiheit nach § 62 BauO NRW nicht. Für Grundstücke außerhalb bebauter Ortslagen ist eine Baugenehmigung bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde erforderlich — unabhängig von Größe und Tiefe. Insbesondere in ländlichen Teilen NRWs außerhalb des Ruhrgebiets sollten Sie den Innenbereichsstatus Ihres Grundstücks prüfen.
In NRW beträgt der gesetzliche Mindestgrenzabstand 3 m gemäß § 6 BauO NRW. Örtliche Bebauungspläne können abweichende, strengere Abstände festsetzen — besonders in dichter besiedelten Stadtteilen von Köln, Düsseldorf oder Dortmund. Prüfen Sie daher immer den Bebauungsplan Ihrer Gemeinde oder fragen Sie direkt bei der Bauaufsichtsbehörde nach.
In NRW richten sich die Gebühren nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW (AVerwGebO NRW): typisch 0,5–1,5 % der anrechenbaren Baukosten, mindestens jedoch 100 €. Hinzu kommen die Honorarkosten für den Entwurfsverfasser mit Eintragung in die Architektenkammer NRW oder Ingenieurkammer-Bau NRW. Die gesetzliche Bearbeitungsfrist beträgt 3 Monate (§ 75 BauO NRW) — in Köln oder Düsseldorf kann es 4–8 Monate dauern.
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