⚖️ Mecklenburg-Vorpommern — § 61 LBauO M-V

Terrassenüberdachung Baugenehmigung Mecklenburg-Vorpommern

In Mecklenburg-Vorpommern regelt § 61 LBauO M-V die Verfahrensfreiheit: Terrassenüberdachungen bis zu 30 m² Grundfläche und 3 m Wandhöhe sind genehmigungsfrei — sofern der Mindestgrenzabstand von 3 m eingehalten wird. Wichtige Ausnahmen gelten jedoch für Grundstücke in Küstennähe (Ostsee, Bodden, Haff), in oder angrenzend an Nationalparks wie den Vorpommersche Boddenlandschaft oder den Müritz-Nationalpark sowie in den Altstadtbereichen der UNESCO-Welterbestädte Stralsund und Wismar, wo zusätzlich Denkmalschutzauflagen greifen. Was das konkret für Ihr Vorhaben bedeutet, erfahren Sie hier.

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Ist Ihre Terrassenüberdachung in Mecklenburg-Vorpommern genehmigungsfrei?

Geben Sie die Maße Ihrer geplanten Überdachung ein — der Rechner prüft sofort anhand von § 61 LBauO M-V, ob Sie in Mecklenburg-Vorpommern eine Baugenehmigung benötigen. Hinweis: In Küstennähe, an Bodden und Haff sowie in Nationalparks und den Altstadtbereichen von Stralsund und Wismar können zusätzliche Auflagen gelten.

Schnell-Check Mecklenburg-Vorpommern

📋 § 61 LBauO M-V
Mecklenburg-Vorpommern — § 61 LBauO M-V: Verfahrensfrei bis 30 m² Grundfläche und maximal 3 m Wandhöhe. Mindestgrenzabstand 3 m. In Küstennähe (Ostsee, Bodden, Haff), in den Nationalparks Vorpommersche Boddenlandschaft und Müritz sowie in den UNESCO-Altstadtbereichen Stralsund und Wismar greifen zusätzliche Natur- und Denkmalschutzauflagen.

Grenzwert M-V: max. 30 m²

Grenzwert M-V: max. 3 m

Mindestabstand M-V: 3 m

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Rechtsgrundlage

§ 61 LBauO M-V — der Gesetzestext einfach erklärt

Die Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern regelt in § 61, welche Bauvorhaben ohne Genehmigung errichtet werden dürfen. Mecklenburg-Vorpommern ist das flächengrößte Bundesland im Nordosten — mit einer langen Ostseeküste, ausgedehnten Bodden- und Hafflandschaften, zwei Nationalparks und den UNESCO-Welterbestädten Stralsund und Wismar. Diese geografische Vielfalt schafft besondere baurechtliche Rahmenbedingungen.

📜 Originaler Gesetzestext

§ 61 LBauO M-V — Verfahrensfreie Vorhaben (Auszug)

„Verfahrensfrei sind […] Überdachungen von Terrassen mit einer Grundfläche bis zu 30 m² und einer Wandhöhe bis zu 3 m, die einem Wohngebäude zugeordnet sind, wenn sie nicht im Außenbereich errichtet werden und der erforderliche Grenzabstand von mindestens 3 m eingehalten wird."

Quelle: Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V), § 61 Abs. 1 — Stand 2026

Was das konkret bedeutet

Ihre Terrassenüberdachung ist in Mecklenburg-Vorpommern ohne Baugenehmigung zulässig, wenn sie maximal 30 m² Grundfläche hat, die Wandhöhe 3 m nicht überschreitet, dem Wohngebäude direkt zugeordnet ist und der Mindestgrenzabstand von 3 m eingehalten wird. Wichtig: Anders als in einigen anderen Bundesländern prüft M-V die Wandhöhe — nicht die Tiefe — als zweiten Grenzwert.

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Ostsee, Bodden & Haff

Mecklenburg-Vorpommern hat mit über 1.900 km die längste Küstenlinie aller Bundesländer. In Küstenschutzzonen, an Bodden (Rügener Bodden, Greifswalder Bodden) und am Stettiner Haff gelten neben § 61 LBauO M-V das Wassergesetz M-V (WaStrG M-V) und Küstenschutzvorschriften. Grundstücke in Strandnähe — etwa auf Rügen, Usedom oder der Fischland-Darß-Zingst-Halbinsel — unterliegen oft zusätzlichen Abstandsregelungen.

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Nationalparks & Naturschutz

M-V beherbergt zwei Nationalparks: den Nationalpark Vorpommersche Boddenlandschaft (UNESCO-Weltnaturerbe) und den Müritz-Nationalpark — Deutschlands größten Festlandnationalpark. In Kern-, Pflege- und Pufferzonen dieser Parks sowie in den zahlreichen Naturschutzgebieten der Mecklenburgischen Seenplatte können Bauvorhaben grundsätzlich genehmigungspflichtig sein, unabhängig von § 61 LBauO M-V.

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UNESCO-Welterbe & Denkmalschutz

Die Altstadtbereiche von Stralsund und Wismar stehen seit 2002 auf der UNESCO-Welterbeliste. In diesen Zonen und in denkmalschutzrechtlich relevanten Bereichen anderer Städte wie Rostock, Güstrow oder Schwerin greifen das Denkmalschutzgesetz M-V (DSchG M-V) und kommunale Gestaltungssatzungen. Bauvorhaben — auch genehmigungsfreie — können hier einer zusätzlichen denkmalschutzrechtlichen Prüfung bedürfen.

⚠️ Hinweis: Dieser Text dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Gesetzestexte können sich ändern. Im Zweifel empfehlen wir eine Rückfrage bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde Ihres Landkreises oder einem Fachbetrieb in Mecklenburg-Vorpommern.
Baugenehmigung Terrassenüberdachung Mecklenburg-Vorpommern - Familie mit Kindern sitzt unter ihrer neuen Überdachung

Fachbetriebe in Mecklenburg-Vorpommern

Terrassenüberdachung in Mecklenburg-Vorpommern — zwischen Ostseeküste, Bodden und Seenplatte

Mecklenburg-Vorpommern hat mit über 1.900 km die längste Küstenlinie aller Bundesländer — plus zwei Nationalparks und UNESCO-Welterbestädte. Unsere geprüften Fachbetriebe kennen § 61 LBauO M-V, die Küsten- und Naturschutzauflagen und die Besonderheiten zwischen Rostock, Schwerin, Stralsund, Greifswald und den Ostseeinseln Rügen und Usedom.

§ 61
LBauO M-V — Rechtsgrundlage für Verfahrensfreiheit in Mecklenburg-Vorpommern
1.900 km
Küstenlinie — längste aller Bundesländer, mit besonderen Küstenschutzauflagen
30 m²
maximale Grundfläche ohne Genehmigung in Mecklenburg-Vorpommern
0€
Kosten für Ihre unverbindliche Anfrage
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Schritt für Schritt — Mecklenburg-Vorpommern

Bauantrag in Mecklenburg-Vorpommern stellen — so gehen Sie vor

Überschreitet Ihre Überdachung 30 m² Grundfläche oder 3 m Wandhöhe, liegt das Grundstück im Außenbereich, in Küstennähe oder in einem Nationalpark-Pufferbereich, benötigen Sie einen formellen Bauantrag bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde Ihres Landkreises.

Vorbereitung
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Planung & Unterlagen

Sie benötigen einen Architekten oder Bauingenieur mit Eintragung in die Architektenkammer Mecklenburg-Vorpommern (AKMV) sowie einen amtlichen Lageplan vom Landesamt für innere Verwaltung M-V (LAiV).

Bei Grundstücken in Küsten-, Bodden- oder Nationalparksnähe: Abstimmung mit dem Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie M-V (LUNG M-V) vorab einplanen.

Einreichung
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Einreichung beim Landkreis oder der Stadt

Zuständig sind die 6 Landkreise sowie die kreisfreien Städte Rostock, Schwerin, Stralsund, Greifswald, Neubrandenburg und Wismar.

Einreichung über das jeweilige Bauportal des Landkreises oder via service.mvnet.de. In Nationalpark- oder Küstenschutzzonen zusätzlich LUNG M-V einbeziehen.

Genehmigung
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Bearbeitungszeit & Kosten

Gesetzliche Frist: 3 Monate (§ 72 LBauO M-V). In Rostock und auf Rügen realistisch 4–6 Monate, bei zusätzlicher Naturschutz- oder Denkmalschutzgenehmigung (Stralsund, Wismar) deutlich länger.

Gebühren nach BauGebVO M-V: ca. 0,5–1,0 % der Baukosten, mindestens 100 €, zuzüglich Planungshonorar nach HOAI.

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HÄUFIGE FRAGEN

FAQ — Terrassenüberdachung Baugenehmigung Mecklenburg-Vorpommern

In Mecklenburg-Vorpommern sind Terrassenüberdachungen nach § 61 LBauO M-V verfahrensfrei, wenn sie maximal 30 m² Grundfläche und 3 m Wandhöhe haben, dem Wohngebäude zugeordnet sind und der Mindestgrenzabstand von 3 m eingehalten wird. In Küstennähe, an Bodden und Haff sowie in Nationalpark-Pufferzonen können zusätzliche Auflagen des LUNG M-V gelten.

An der Ostseeküste, an Bodden und Haff gelten neben § 61 LBauO M-V zusätzlich das Wassergesetz M-V und Küstenschutzvorschriften. Grundstücke auf Rügen, Usedom und der Fischland-Darß-Zingst-Halbinsel unterliegen oft besonderen Abstandsregelungen. Das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie M-V (LUNG M-V) muss frühzeitig einbezogen werden.

Ja. In Kern-, Pflege- und Pufferzonen beider Nationalparks können Bauvorhaben grundsätzlich genehmigungspflichtig sein — unabhängig von den Grenzwerten des § 61 LBauO M-V. Das gilt auch für die zahlreichen Naturschutzgebiete der Mecklenburgischen Seenplatte. Eine frühzeitige Abstimmung mit dem LUNG M-V ist zwingend empfohlen.

Der gesetzliche Mindestgrenzabstand beträgt 3 m gemäß § 61 LBauO M-V. Strengere Abstände können gelten — insbesondere in den UNESCO-Welterbestädten Stralsund und Wismar sowie in Küsten- und Badeorten wie Binz, Heringsdorf oder Warnemünde.

Gebühren nach BauGebVO M-V: typisch 0,5–1,0 % der Baukosten, mindestens 100 €, zuzüglich Honorar des Entwurfsverfassers mit Eintragung in die AKMV. Gesetzliche Frist: 3 Monate (§ 72 LBauO M-V) — in Rostock und auf Rügen realistisch 4–6 Monate, bei Denkmalschutz in Stralsund oder Wismar deutlich länger.