
In Schleswig-Holstein regelt § 61 LBO SH die Verfahrensfreiheit: Terrassenüberdachungen bis zu 30 m² Grundfläche und 3 m Tiefe sind genehmigungsfrei — sofern sie im Innenbereich liegen und der Mindestgrenzabstand von 3 m eingehalten wird. Besonderheit: An der Nordsee- und Ostseeküste, im Nationalpark Wattenmeer und in Deichnähe gelten besondere Naturschutz- und Küstenschutzauflagen. Was das für Ihr Vorhaben bedeutet, erfahren Sie hier.
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Geben Sie die Maße Ihrer geplanten Überdachung ein — der Rechner prüft sofort anhand von § 61 LBO SH, ob Sie in Schleswig-Holstein eine Baugenehmigung benötigen. Hinweis: An der Küste und in Küstenschutzzonen können zusätzliche Auflagen gelten.
Grenzwert SH: max. 30 m²
Grenzwert SH: max. 3 m
Mindestabstand SH: 3 m
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Fachbetrieb in Schleswig-Holstein findenRechtsgrundlage
Die Landesbauordnung Schleswig-Holstein regelt in § 61, welche Bauvorhaben ohne Genehmigung errichtet werden dürfen. Schleswig-Holstein folgt dem bundesweiten Standard — hat aber als nördlichstes Bundesland mit zwei Meeresküsten, dem Nationalpark Wattenmeer und der charakteristischen Knicklandschaft besondere geografische Rahmenbedingungen.
§ 61 LBO SH — Verfahrensfreie Vorhaben (Auszug)
„Verfahrensfrei sind […] Überdachungen von Terrassen mit einer Grundfläche bis zu 30 m² und einer Tiefe bis zu 3 m, die einem Wohngebäude zugeordnet sind, wenn sie nicht im Außenbereich errichtet werden und der erforderliche Grenzabstand von mindestens 3 m eingehalten wird."
Quelle: Landesbauordnung Schleswig-Holstein (LBO SH), § 61 Abs. 1 — Stand 2026
Ihre Terrassenüberdachung ist in Schleswig-Holstein ohne Baugenehmigung zulässig, wenn sie maximal 30 m² Grundfläche hat, die Tiefe 3 m nicht überschreitet, dem Wohngebäude direkt zugeordnet ist, und der Mindestgrenzabstand von 3 m eingehalten wird. Diese Regelung gilt nur im Innenbereich — nicht im Außenbereich, nicht in Küstenschutzzonen.
Schleswig-Holstein grenzt als einziges Bundesland an zwei Meere — Nordsee und Ostsee. In Küstenschutzzonen, Deichvorland und Überschwemmungsgebieten gelten das Landeswassergesetz (LWG SH) und das Küstenschutzrecht zusätzlich zu § 61 LBO SH. Besonders an der Westküste mit ihren Halligen, Warften und Deichanlagen können Bauten nahe der Küste besonderen Auflagen unterliegen.
Die Knicks — traditionelle Wallhecken aus Erde und Gehölzen — sind in Schleswig-Holstein gesetzlich geschützte Landschaftselemente. Liegt eine geplante Überdachung in der Nähe eines Knicks, können Mindestabstände nach dem Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG SH) gelten. Auch im Nationalpark Wattenmeer (UNESCO-Weltnaturerbe) und angrenzenden Pufferzonen gelten besondere Schutzauflagen.
Die Verfahrensfreiheit nach § 61 LBO SH gilt nur im Innenbereich (§ 34 BauGB). In den ländlichen Regionen zwischen Angeln, Dithmarschen und dem Herzogtum Lauenburg liegen viele Grundstücke im Außenbereich. Zusätzlich können in Städten wie Lübeck (UNESCO-Weltkulturerbe) oder Schleswig kommunale Gestaltungssatzungen strengere Vorschriften festlegen.

Fachbetriebe in Schleswig-Holstein
Als einziges Bundesland an zwei Meeren hat Schleswig-Holstein besondere Anforderungen. Unsere geprüften Fachbetriebe kennen § 61 LBO SH, die Küstenschutzauflagen und die Besonderheiten zwischen Flensburg, Kiel, Lübeck und den Nordseeinseln.
Überschreitet Ihre Überdachung 30 m² oder 3 m Tiefe, oder liegt das Grundstück im Außenbereich oder einer Küstenschutzzone, benötigen Sie einen formellen Bauantrag beim zuständigen Kreis oder der kreisfreien Stadt.
Sie benötigen einen Architekten oder Bauingenieur mit Eintragung in die Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein (AIK SH) sowie einen Lageplan vom LVermGeo SH.
Bei Grundstücken in Küsten- oder Deichnähe: Abstimmung mit dem Landesbetrieb Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz (LKN SH) vorab einplanen.
Zuständig sind die Kreise oder die kreisfreien Städte Flensburg, Kiel, Lübeck und Neumünster.
Digitale Einreichung möglich über serviceportal.schleswig-holstein.de. In Küstenschutzzonen zusätzlich LKN SH einbeziehen.
Gesetzliche Frist: 3 Monate (§ 70 LBO SH). In Kiel und Lübeck realistisch 4–6 Monate, bei zusätzlicher Küstenschutzgenehmigung länger.
Gebühren nach AVwGebO SH: ca. 0,5–1,0 % der Baukosten, mindestens 100 €, zuzüglich Planungshonorar.
Zwischen Nordsee und Ostsee gelten besondere Spielregeln. Unsere geprüften Fachbetriebe kennen § 61 LBO SH, die Küstenschutzauflagen und übernehmen auf Wunsch die gesamte Abwicklung — von Flensburg und Kiel bis nach Lübeck.
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In Schleswig-Holstein sind Terrassenüberdachungen nach § 61 LBO SH verfahrensfrei, wenn sie maximal 30 m² Grundfläche und 3 m Tiefe haben, dem Wohngebäude zugeordnet sind und der Mindestgrenzabstand von 3 m eingehalten wird. In Küstenschutzzonen und Deichnähe können zusätzliche Auflagen des LKN SH gelten.
In Küstenschutzzonen und Deichvorland gelten neben § 61 LBO SH zusätzlich das Landeswassergesetz (LWG SH) und das Küstenschutzrecht. Der Landesbetrieb Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz (LKN SH) muss frühzeitig einbezogen werden. Im Nationalpark Wattenmeer (UNESCO-Weltnaturerbe) gelten besonders strenge Schutzauflagen.
Knicks sind traditionelle Wallhecken aus Erde und Gehölzen — in Schleswig-Holstein gesetzlich geschützte Kulturlandschaftselemente. In der Nähe eines Knicks können Mindestabstände nach dem LNatSchG SH gelten. Betrifft vor allem ländliche Grundstücke in Angeln, Dithmarschen und dem Herzogtum Lauenburg.
Der gesetzliche Mindestgrenzabstand beträgt 3 m gemäß § 6 LBO SH. Strengere Abstände können gelten — insbesondere in Lübeck (UNESCO-Weltkulturerbe), auf den Nordseeinseln Sylt, Föhr und Amrum sowie in Badeorten wie Westerland oder Timmendorfer Strand.
Gebühren nach AVwGebO SH: typisch 0,5–1,0 % der Baukosten, mindestens 100 €, zuzüglich Honorar des Entwurfsverfassers mit Eintragung in die AIK SH. Gesetzliche Frist: 3 Monate (§ 70 LBO SH) — in Kiel und Lübeck realistisch 4–6 Monate.
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