
Ob Sie für Ihre neue Terrassenüberdachung eine Baugenehmigung brauchen, hängt vom Bundesland, der Größe und dem Standort ab. Alle Regeln für alle 16 Bundesländer kompakt erklärt — plus kostenloser Schnellcheck.
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Kostenloses Angebot anfordernEine Terrassenüberdachung gilt bauordnungsrechtlich als fester Anbau an ein Gebäude. Ob eine Genehmigung erforderlich ist, richtet sich nach der jeweiligen Landesbauordnung — und die unterscheiden sich erheblich.
In den meisten Bundesländern gilt eine Terrassenüberdachung als verfahrensfreies Bauvorhaben, wenn sie bestimmte Maßgrenzen nicht überschreitet. Typisch sind eine Grundfläche von bis zu 30 m² und eine Tiefe von bis zu 3 Metern.
Auch wenn keine Genehmigung erforderlich ist, müssen öffentlich-rechtliche Vorschriften eingehalten werden — insbesondere die Abstandsregelungen zum Nachbargrundstück.
Überschreitet Ihr Vorhaben die in der Landesbauordnung festgelegten Grenzen — sei es bei Fläche, Tiefe oder Grenzabstand — wird ein formeller Bauantrag beim zuständigen Bauamt erforderlich.
Planen Sie mehrere Wochen bis Monate für das Genehmigungsverfahren ein. Beginnen Sie erst nach Erteilung der Genehmigung mit dem Bau.
In Baden-Württemberg, Brandenburg, Rheinland-Pfalz und Thüringen unterscheiden die Bauordnungen zwischen Innen- und Außenbereich. Im Außenbereich gelten deutlich strengere Regeln — hier kann auch für kleine Überdachungen eine Genehmigung nötig sein.
Erkundigen Sie sich bei Ihrer Gemeinde, in welchem Bereich Ihr Grundstück liegt.
Auch bei genehmigungsfreien Vorhaben muss der gesetzliche Mindestabstand zum Nachbargrundstück eingehalten werden — in den meisten Bundesländern sind das 3 Meter.
Empfehlung: Holen Sie sich in jedem Fall eine schriftliche Bestätigung vom Bauamt, dass Ihr Vorhaben verfahrensfrei ist. Das schützt Sie im Streitfall.

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Die Baugenehmigung ist nur der erste Schritt. Unsere geprüften Fachbetriebe kennen die lokalen Bauvorschriften in Ihrer Region — und begleiten Sie vom ersten Gespräch bis zur fertigen Überdachung.
Die folgende Tabelle zeigt die Grenzwerte nach Bundesland. Klicken Sie auf Ihr Bundesland für alle Details.
| Bundesland | Max. Fläche | Max. Tiefe | Min. Abstand | Gesetz | Details |
|---|---|---|---|---|---|
| Baden-Württemberg | 30 m² | keine Vorgabe | 2,5 m | § 50 LBO BW | → Details |
| Bayern | 30 m² | 3 m | 3 m | Art. 57 BayBO | → Details |
| Berlin | 30 m² | 3 m | 3 m | § 61 BauOBln | → Details |
| Brandenburg | 30 m² | 4 m | 3 m | § 61 BbgBO | → Details |
| Bremen | 30 m² | 3,5 m | 2,5 m | § 61 BremLBO | → Details |
| Hamburg | 30 m² | 3 m | 2,5 m | § 60 HBauO | → Details |
| Hessen | keine Vorgabe | keine Vorgabe | 3 m | § 63 HBO | → Details |
| Mecklenburg-Vorp. | 30 m² | 3 m | 3 m | § 61 LBauO M-V | → Details |
| Niedersachsen | 30 m² | keine Vorgabe | 3 m | § 60 NBauO | → Details |
| Nordrhein-Westfalen | 30 m² | 4,5 m | 3 m | § 62 BauO NRW | → Details |
| Rheinland-Pfalz | 50 m³ Volumen | — | 3 m | § 62 LBauO | → Details |
| Saarland | 36 m² | 3 m | 3 m | § 61 LBO | → Details |
| Sachsen | 30 m² | 3 m | 3 m | § 61 SächsBO | → Details |
| Sachsen-Anhalt | 30 m² | 3 m | 3 m | § 60 BauO LSA | → Details |
| Schleswig-Holstein | 30 m² | 3 m | 3 m | § 61 LBO SH | → Details |
| Thüringen | 30 m² | 4 m | 3 m | § 60 ThürBO | → Details |
Wer eine genehmigungspflichtige Terrassenüberdachung ohne Baugenehmigung errichtet, riskiert empfindliche Strafen. In vielen Bundesländern können Bußgelder bis zu 50.000 Euro verhängt werden — und die Baubehörde kann sogar den Abriss anordnen.
Falls Ihr Vorhaben genehmigungspflichtig ist, müssen Sie einen formellen Bauantrag einreichen. Das klingt kompliziert — mit der richtigen Vorbereitung ist es aber gut machbar.
Sie benötigen einen qualifizierten Entwurfsverfasser (Architekt oder Bauingenieur), einen Lageplan vom Katasteramt, eine Bauzeichnung und ein Bauantragsformular Ihrer Gemeinde.
Der fertige Bauantrag wird bei der zuständigen unteren Baubehörde eingereicht. In vielen Bundesländern gibt es mittlerweile auch digitale Einreichungsmöglichkeiten.
Rechnen Sie mit einer Bearbeitungszeit von 4–12 Wochen. Erst nach Erteilung der Baugenehmigung darf mit dem Bau begonnen werden. Die Kosten betragen 0,3–1,5 % der Baukosten.
Unsere geprüften Fachbetriebe kennen die lokalen Bauvorschriften in Ihrer Region — und übernehmen auf Wunsch die gesamte Abwicklung.
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HÄUFIGE FRAGEN
In den meisten Bundesländern darf eine Terrassenüberdachung bis zu 30 m² Grundfläche und 3 m Tiefe ohne Baugenehmigung errichtet werden. Ausnahmen: Das Saarland erlaubt bis zu 36 m², Rheinland-Pfalz orientiert sich am umbauten Raum (50 m³) und Nordrhein-Westfalen erlaubt bis zu 4,5 m Tiefe. In Hessen gibt es für Erdgeschossüberdachungen der Gebäudeklassen 1–3 keine feste Flächenbegrenzung.
Wer eine genehmigungspflichtige Terrassenüberdachung ohne Baugenehmigung errichtet, riskiert ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro. Darüber hinaus kann die Baubehörde den Abriss anordnen — auf Kosten des Eigentümers. Eine nachträgliche Genehmigung ist zwar möglich, aber nicht garantiert und mit zusätzlichen Kosten verbunden.
Ja — das Material spielt für die Genehmigungspflicht grundsätzlich keine Rolle. Entscheidend sind Grundfläche, Tiefe und Grenzabstand, nicht ob das Dach aus Glas, Polycarbonat oder einem anderen Material besteht. Allerdings können hochwertige Konstruktionen mit massiven Fundamenten oder feste Seitenwände dazu führen, dass die Baubehörde das Vorhaben als Wintergarten oder Anbau einstuft — und dann gelten strengere Regeln. Im Zweifel lohnt eine kurze Rückfrage beim Bauamt.
Kein Bauantrag ist nötig, wenn Ihre Terrassenüberdachung als sogenanntes "verfahrensfreies Bauvorhaben" eingestuft wird. Das ist der Fall, wenn die Maße innerhalb der Grenzen Ihrer Landesbauordnung liegen, der gesetzliche Grenzabstand eingehalten wird, keine lokalen Satzungen entgegenstehen und das Grundstück im Innenbereich liegt (sofern relevant). Holen Sie zur Sicherheit eine schriftliche Bestätigung beim Bauamt ein.
Solange alle rechtlichen Vorgaben eingehalten werden — insbesondere der Mindestabstand zum Nachbargrundstück — hat der Nachbar grundsätzlich keine Handhabe, das Vorhaben zu verhindern. Empfehlung: Informieren Sie den Nachbarn frühzeitig über Ihr Bauvorhaben und holen Sie sich, wenn möglich, eine schriftliche Zustimmung. Das vermeidet Streit und schützt bei einem späteren Eigentümerwechsel.
Die Kosten für einen Bauantrag richten sich nach den Baukosten des Projekts. In der Regel berechnen die Baubehörden 0,3 bis 1,5 Prozent der anrechenbaren Baukosten als Gebühr, mindestens jedoch 50 bis 300 Euro. Hinzu kommen Kosten für den Entwurfsverfasser (Architekt oder Bauingenieur), der in vielen Bundesländern für den Bauantrag gesetzlich vorgeschrieben ist.