
In Bremen regelt § 61 BremBO (Bremische Landesbauordnung) die Verfahrensfreiheit: Terrassenüberdachungen bis zu 30 m² Grundfläche sind unter bestimmten Bedingungen genehmigungsfrei — vorausgesetzt, Abstandsflächen werden eingehalten. Als Stadtstaat gilt das sowohl für Bremen als auch Bremerhaven. Besondere Vorsicht gilt im historischen Schnoorviertel, in Weser-Überschwemmungsgebieten sowie in Bereichen mit verbindlichem Bebauungsplan.
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Geben Sie die Maße Ihrer geplanten Überdachung ein — der Rechner prüft sofort anhand von § 61 BremBO, ob Sie in Bremen eine Baugenehmigung benötigen. In denkmalgeschützten Bereichen (z. B. Schnoorviertel, Böttcherstraße) sowie in Weser-Überschwemmungsgebieten können zusätzliche Auflagen gelten.
Grenzwert Bremen: max. 30 m²
Grenzwert Bremen: max. 3 m
Mindestabstand Bremen: 3 m
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Fachbetrieb in Bremen findenRechtsgrundlage
Als kleinstes Flächenland Deutschlands besteht Bremen aus zwei Städten: Bremen und Bremerhaven. Die Bremische Landesbauordnung (BremBO) gilt für beide — mit ortstypischen Besonderheiten durch Weser-Überschwemmungsgebiete, historische Altstadtbereiche und verbindliche Bebauungspläne.
§ 61 BremBO — Verfahrensfreie Vorhaben (Auszug)
„Verfahrensfrei sind […] Überdachungen von Terrassen mit einer Grundfläche bis zu 30 m² und einer Wandhöhe bis zu 3 m, die einem Wohngebäude zugeordnet sind, wenn sie nicht im Außenbereich errichtet werden und die erforderlichen Abstandsflächen eingehalten werden."
Quelle: Bremische Landesbauordnung (BremBO), § 61 Abs. 1 — Stand 2026
Ihre Terrassenüberdachung ist in Bremen ohne Baugenehmigung zulässig, wenn sie maximal 30 m² Grundfläche hat, die Wandhöhe 3 m nicht überschreitet, dem Wohngebäude direkt zugeordnet ist und die Abstandsflächen zur Grundstücksgrenze (mind. 3 m) eingehalten werden. Die Regelung gilt identisch für Bremerhaven als zweite Stadtgemeinde des Landes.
Entlang der Weser — insbesondere in den Stadtteilen Hemelingen, Huchting und Vegesack — verlaufen ausgewiesene Überschwemmungsgebiete. In diesen Zonen kann auch für verfahrensfreie Vorhaben eine wasserrechtliche Ausnahmegenehmigung erforderlich sein. Zuständig ist das Stadtamt Bremen bzw. das Umweltbetrieb Bremen (UBB). Eine frühzeitige Rückfrage ist hier dringend empfohlen.
Die Bremer Altstadt beherbergt mit dem Schnoorviertel und der Böttcherstraße zwei der bekanntesten Denkmalschutzbereiche Norddeutschlands. In diesen Zonen greift das Bremische Denkmalschutzgesetz (BremDSchG) — bauliche Veränderungen, auch genehmigungsfreie, benötigen eine denkmalschutzrechtliche Genehmigung des Landesamts für Denkmalpflege Bremen.
Auch in Bremen können verbindliche Bebauungspläne von den allgemeinen Regelungen der BremBO abweichen — etwa bei Abstandsflächen, Materialvorgaben oder der zulässigen Überbauung. Zuständig für Auskünfte ist das Bauordnungsamt Bremen (für die Stadtgemeinde Bremen) bzw. das Stadtplanungsamt Bremerhaven für Vorhaben dort.

Fachbetriebe in Bremen
Bremen ist Deutschlands kleinstes Flächenland und besteht aus zwei Stadtgemeinden. Unsere geprüften Fachbetriebe kennen § 61 BremBO, die wasserrechtlichen Besonderheiten entlang der Weser und die lokalen Denkmalschutzauflagen — ob Bremer Altstadt, Vahr, Schwachhausen oder Bremerhaven.
Überschreitet Ihre Überdachung 30 m² Grundfläche oder 3 m Wandhöhe, liegt das Grundstück im Außenbereich, in einem denkmalgeschützten Bereich wie dem Schnoorviertel, einem Weser-Überschwemmungsgebiet oder weicht der Bebauungsplan ab, benötigen Sie einen formellen Bauantrag beim Bauordnungsamt der zuständigen Stadtgemeinde.
Sie benötigen einen Architekten oder Bauingenieur mit Eintragung in die Architektenkammer Bremen (AKB) sowie einen amtlichen Lageplan vom Katasteramt Bremen bzw. dem Stadtamt Bremerhaven.
Bei Grundstücken in Weser-Überschwemmungsgebieten: Abstimmung mit dem Umweltbetrieb Bremen (UBB) vorab einplanen. In denkmalgeschützten Bereichen (z. B. Schnoorviertel, Böttcherstraße) zusätzlich das Landesamt für Denkmalpflege Bremen einbeziehen.
Zuständig ist das Bauordnungsamt Bremen für die Stadtgemeinde Bremen bzw. das Stadtplanungsamt Bremerhaven für Vorhaben in Bremerhaven. Beide Stellen sind direkt bei der jeweiligen Stadtgemeinde angesiedelt.
Einreichung ist digital über das Serviceportal Bremen (service.bremen.de) möglich. Bei Denkmalschutz- oder Hochwasserschutzzonen sind zusätzliche Stellungnahmen der Fachbehörden beizufügen.
Gesetzliche Frist: 3 Monate (§ 68 BremBO). In der Praxis sind in der Bremer Innenstadt 3–5 Monate realistisch; bei zusätzlicher Denkmalschutz- oder Hochwassergenehmigung deutlich länger.
Gebühren nach der Bremischen Baugebührenordnung: Grundgebühr ab 50 €, danach gestaffelt nach Herstellungskosten, zuzüglich Planungshonorar nach HOAI.
Von der Bremer Altstadt und Schwachhausen über Vahr und Hemelingen bis Vegesack und Bremerhaven — unsere geprüften Fachbetriebe kennen § 61 BremBO, die Denkmalschutzauflagen im Schnoorviertel und an der Böttcherstraße sowie die wasserrechtlichen Besonderheiten entlang der Weser und übernehmen auf Wunsch die gesamte Abwicklung.
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In Bremen sind Terrassenüberdachungen nach § 61 BremBO verfahrensfrei, wenn sie maximal 30 m² Grundfläche und eine Wandhöhe von max. 3 m haben, dem Wohngebäude zugeordnet sind und die Abstandsflächen eingehalten werden. Die Regelung gilt identisch für Bremerhaven. In denkmalgeschützten Bereichen und Überschwemmungsgebieten entlang der Weser können zusätzliche Genehmigungen erforderlich sein.
In ausgewiesenen Überschwemmungsgebieten — insbesondere in den Stadtteilen Hemelingen, Huchting und Vegesack — kann auch für verfahrensfreie Vorhaben eine wasserrechtliche Ausnahmegenehmigung erforderlich sein. Zuständig ist der Umweltbetrieb Bremen (UBB). Eine frühzeitige Abstimmung ist dringend empfohlen.
Ja. In denkmalgeschützten Bereichen wie dem Schnoorviertel oder der Böttcherstraße greift das Bremische Denkmalschutzgesetz (BremDSchG). Bauvorhaben — auch verfahrensfreie — benötigen dort eine zusätzliche Genehmigung des Landesamts für Denkmalpflege Bremen. Eine Vorabprüfung ist in jedem Fall empfehlenswert.
In Bremen müssen die Abstandsflächen gemäß BremBO eingehalten werden — in der Regel mindestens 3 m zur Grundstücksgrenze. Strengere Vorgaben können durch verbindliche Bebauungspläne festgesetzt werden. Auskünfte erteilt das Bauordnungsamt Bremen bzw. das Stadtplanungsamt Bremerhaven.
Gebühren richten sich nach der Bremischen Baugebührenordnung: Grundgebühr ab 50 €, danach gestaffelt nach Herstellungskosten, zuzüglich Planungshonorar nach HOAI. Gesetzliche Frist: 3 Monate (§ 68 BremBO) — realistisch sind in der Bremer Innenstadt 3–5 Monate, bei Denkmalschutz- oder Hochwassergenehmigung deutlich länger.
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